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   OVG Hamburg, 01.07.2008 - 1 Bf 250/07.Z   

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https://dejure.org/2008,12297
OVG Hamburg, 01.07.2008 - 1 Bf 250/07.Z (https://dejure.org/2008,12297)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 01.07.2008 - 1 Bf 250/07.Z (https://dejure.org/2008,12297)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 01. Juli 2008 - 1 Bf 250/07.Z (https://dejure.org/2008,12297)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zur Gebührenpflicht eines Feuerwehreinsatzes wegen des Fehlalarms einer Brandmeldeanlage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gebührenpflichtigkeit von Feuerwehreinsätzen wegen des Fehlalarms einer Brandmeldeanlage; Gebührenrechtliche Abwicklung eines Fehlalarms im Asylantenwohnheim als Einrichtung überwiegend im öffentlichen Interesse aber auch im privaten Interesse; Persönlicher ...

  • Judicialis

    GebG § 3; ; GebOFw § 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2009, 567
  • DÖV 2009, 374
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98

    Rückmeldegebühr

    Auszug aus OVG Hamburg, 01.07.2008 - 1 Bf 250/07
    Einem Gebührentatbestand fehlt die hinreichende Bestimmtheit nur dann, wenn es sich um eine derart gewichtige Unbestimmtheit handelt, dass es ihretwegen nicht mehr möglich ist, objektive Kriterien zu gewinnen, die eine willkürliche Handhabung durch die Behörden und die Gerichte ausschließen (BVerfG, Beschl. v. 19.3.2003, BVerfGE 108, 1; Beschl. v. 18.5.2004, BVerfGE 110, 370; BVerwG, Urteil vom 21.8.1991, NJW 1992, 2243 m.w.N.).

    Wer eine öffentliche Leistung in Anspruch nimmt, empfängt einen besonderen Vorteil, der es rechtfertigt, die durch die Leistung gewährten Vorteile ganz oder teilweise abzuschöpfen (vgl. BVerfG, Urt. v. 19.3.2003, BVerfGE 108, 1; Beschl. v. 7.11.1995, BVerfGE 93, 319).

  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung von Gebühren im

    Auszug aus OVG Hamburg, 01.07.2008 - 1 Bf 250/07
    Denn die Gebühr bildet eine Gegenleistung des Begünstigten für eine ihm erbrachte besondere und damit individuell zurechenbare Verwaltungsleistung (BVerfG, Beschl. v. 6.2.1979, BVerfGE 50, 217).
  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88

    'Wasserpfennig'

    Auszug aus OVG Hamburg, 01.07.2008 - 1 Bf 250/07
    Wer eine öffentliche Leistung in Anspruch nimmt, empfängt einen besonderen Vorteil, der es rechtfertigt, die durch die Leistung gewährten Vorteile ganz oder teilweise abzuschöpfen (vgl. BVerfG, Urt. v. 19.3.2003, BVerfGE 108, 1; Beschl. v. 7.11.1995, BVerfGE 93, 319).
  • BVerfG, 18.05.1988 - 2 BvR 579/84

    Schatzregal der Länder

    Auszug aus OVG Hamburg, 01.07.2008 - 1 Bf 250/07
    Die Auslegungsbedürftigkeit einer Regelung des Abgabenrechts nimmt ihr noch nicht die verfassungsrechtlich gebotene Bestimmtheit (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.5.1988, BVerfGE 78, 205, Beschl. v. 9.11.1988, BVerfGE 79, 106; BVerwG Urt. v. 12.7.2006, BVerwGE 126, 222).
  • BVerwG, 01.12.2005 - 10 C 4.04

    Abgaben; Gebühren; Beiträge; Steuern; Typenzwang; Bestimmtheitsgebot;

    Auszug aus OVG Hamburg, 01.07.2008 - 1 Bf 250/07
    Es ist dann Sache der Verwaltungsbehörden und der Verwaltungsgerichte, die bei der Gesetzesauslegung verbleibenden Zweifelsfragen mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregeln zu beantworten (vgl. BVerwG, Urt. v. 1.12.2005, NVwZ 2006, 589).
  • BVerwG, 12.07.2006 - 10 C 9.05

    Bodenschutz; Annexkompetenz; Altlastensanierung; Gefahrenabwehr; Kostenregelung;

    Auszug aus OVG Hamburg, 01.07.2008 - 1 Bf 250/07
    Die Auslegungsbedürftigkeit einer Regelung des Abgabenrechts nimmt ihr noch nicht die verfassungsrechtlich gebotene Bestimmtheit (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.5.1988, BVerfGE 78, 205, Beschl. v. 9.11.1988, BVerfGE 79, 106; BVerwG Urt. v. 12.7.2006, BVerwGE 126, 222).
  • BVerfG, 18.05.2004 - 2 BvR 2374/99

    Zur Beitragspflicht für den Klärschlamm-Entschädigungsfonds

    Auszug aus OVG Hamburg, 01.07.2008 - 1 Bf 250/07
    Einem Gebührentatbestand fehlt die hinreichende Bestimmtheit nur dann, wenn es sich um eine derart gewichtige Unbestimmtheit handelt, dass es ihretwegen nicht mehr möglich ist, objektive Kriterien zu gewinnen, die eine willkürliche Handhabung durch die Behörden und die Gerichte ausschließen (BVerfG, Beschl. v. 19.3.2003, BVerfGE 108, 1; Beschl. v. 18.5.2004, BVerfGE 110, 370; BVerwG, Urteil vom 21.8.1991, NJW 1992, 2243 m.w.N.).
  • BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvR 243/86

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Veranlagung einer Hinterbliebenenrente zur

    Auszug aus OVG Hamburg, 01.07.2008 - 1 Bf 250/07
    Die Auslegungsbedürftigkeit einer Regelung des Abgabenrechts nimmt ihr noch nicht die verfassungsrechtlich gebotene Bestimmtheit (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.5.1988, BVerfGE 78, 205, Beschl. v. 9.11.1988, BVerfGE 79, 106; BVerwG Urt. v. 12.7.2006, BVerwGE 126, 222).
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